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Politik

Landratswahl: Informationen zur Briefwahl

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Am 13. September ist Landratswahl. In NRW finden zeitgleich die Kommunalwahlen statt. Wer am 13. September keine Zeit hat, sein Kreuzchen in einem der Wahllokale zu machen und gerne vorab wählen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Kaiserstraße 170, ist ab Dienstag, 25. August, geöffnet

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden derzeit verteilt. Alle Bürgerinnen und Bürger können dann vom 25. August bis zum 11. September im Sitzungssaal des Rathauses direkt wählen oder Briefwahl beantragen. Briefwahlanträge können mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder per Mail an wahlamt@stadt-wetter.de gestellt werden.

Öffnungszeiten:

Das Briefwahlbüro öffnet von Dienstag, 25. August, bis Freitag, den 11. September. Im Fall der Stichwahl verlängert sich die Öffnungszeit auf den Zeitraum von Dienstag, 15. September, bis Freitag, den 25. September.

Geöffnet ist montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

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Wer kann per Briefwahl wählen?

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

 

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

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Am besten online über den Web-Wahlschein unter www.stadt-wetter.de und dort im Bereich Wahlen / Briefwahl. Die Erteilung eines Wahlscheines kann auch schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr), Wahlamt, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), wahlamt@stadt-wetter.de, Fax: 02335 840-102, beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch  Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

 

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Schriftliche Briefwahlanträge können ab dem 14. August gestellt werden. Der Web-Wahlschein kann vom 14. August um 8 Uhr bis zum 10. September um 12 Uhr unter www.stadt-wetter.de und dort im Bereich Wahlen / Briefwahl beantragt werden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

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Wann kann man mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens am 26. August zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrages auf Briefwahl und dem Versand liegen in der Regel maximal zwei Werktage.

 

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

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Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.

 

Symbolfoto / Archiv

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