Connect with us

Nachrichten

Peinlicher Showdown in der Bahnhofsgastronomie

Published

on

Wenn einer seine Miete nicht bezahlt, geht der Vermieter zu einem Gericht und das verfügt dann die Räumung der Mieträume. Und wenn der Mieter dann nicht freiwillig auszieht, kommt ein Gerichtsvollzieher und erledigt den Auszug. So ist es Gesetz in Deutschland. Ganz anders läuft das, wenn man bei der Stadt Wetter eine Bahnhofsgaststätte mietet und in Zahlungsrückstand gerät. Da wartet der Vermieter dann, bis 11 Monatsmieten offen sind, um dann heimlich in den Keller des Mieters einzubrechen und dort eine Wasseruhr auszubauen. Dies aber nur in der Absicht, eine Minute später beim Ordnungsamt anzurufen und dort mitzuteilen, dass es da eine Kneipe gebe, die gar kein Wasser habe und deshalb geschlossen werden müsse.

Was ein wenig nach der Mischung aus Wildwest und abgefahrener Provinzposse klingt, soll sich genau so zugetragen haben. Das behauptet zumindest der Rechtsanwalt des Betreibers der Wetteraner Bahnhofsgastronomie. Diesen Vorwurf vermochte eine eilig verfasste Stellungnahme der Stadtverwaltung nicht zu entkräften. Dort hieß es, man „verwahre sich gegen den Vorwurf der Nötigung“ ausserdem sei man ja nur in einen Haustechnikraum eingebrochen und nicht in die Gaststätte.

Derzeit sind eine Reihe von Fragen offen, die wir in den nächsten Tagen zu beantworten versuchen.

Derweil droht der Stadt neuer Ärger. Unserer Redaktion liegt ein Gerichtsbeschluss vor, der für Unbehagen bei jenen Stadtmitarbeitern sorgen könnte, die vielleicht glaubten das Recht in die eigene Hand nehmen zu können um einem langwierigen – aber legalem – Verfahren aus dem Weg zu gehen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Advertisement
Continue Reading
Advertisement
Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert