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Corona: Neue Regeln ab Montag

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Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch hat die NRW-Landesregierung die Coronaschutzverordnung am Freitag angepasst. Die dort zu findenden Regelungen gelten ab Montag, 8. März, auch für die Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Wichtigste Erkenntnis mit Blick auf das Öffnungskonzept, auf das sich der Bund und die Länder verständigt hatten: Das, was im Kreis möglich ist oder möglich werden könnte, orientiert sich bis auf weiteres am Inzidenzwert für gesamt Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Landesregierung wird derzeit noch geprüft, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem im Vergleich zum Landewert nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden könnten. Dabei gelte es aber in jedem Fall, die Situation in den jeweils umliegenden Regionen zu beachten.

Da die 7-Tage-Inzidenz für Nordrhein-Westfalen stabil unter 100 liegt – Wert am heutigen Freitag 63,87 – können im Ennepe-Ruhr-Kreis ab Montag, 8. März, Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte ihren Betrieb wiederaufnehmen. Alle übrigen Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl öffnen. Gleiches gilt körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit Hygienekonzepten.

Die neue Coronaschutzverordnung enthält auch Veränderungen für Treffen unter freiem Himmel, für Kultur und Sport. So können im öffentlichen Raum ab sofort bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Paare gelten dabei zukünftig unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit ist es wieder möglich, Museen, Kunstausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten sowie Zoos zu besuchen.

Für Freiluft-Sportanlagen gilt: Individualsport ist möglich. Hier lauten die Vorgaben zur Gruppengröße: Höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen, bei Kindern im Alter bis 14 Jahren dürfen es 20 plus zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen sein.

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Grundregel für die Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken. Die Details aller Vorgaben – unter anderem zur zulässigen Anzahl von Kunden oder Besuchern pro Quadratmeter oder Testvorgaben – finden sich in der 21-seitigen Coronaschutzverordnung des NRW Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf der Internetseite www.land.nrw/corona.

Die Angemessenheit der Verordnung wird von der Landesregierung fortlaufend überprüft, weitere Öffnungsschritte wären nach dem beim Bund-Länder-Gipfel vereinbarten Fahrplan frühestens ab dem 22. März möglich.

 

Stichwort Schnelltests

Seit dem Bund-Länder-Gipfel ist geregelt, dass der Bund ab Montag, 8. März, die Kosten für einen wöchentlichen Schnelltest pro Bürger übernimmt. Um die dafür notwendige Teststrategie im Ennepe-Ruhr-Kreis planen zu können, warten Kreis- und Stadtverwaltungen noch auf Vorgaben und Informationen der Landesregierung. Diese sind angekündigt aber noch nicht eingetroffen. Ein Starttermin für diese Schnelltests kann damit aktuell noch nicht genannt werden.

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Während man im EN-Kreis noch wartet, wird in anderen Städten – z.B. in Hagen – bereits getestet.

 

Symbolfoto / Archiv

 

 

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