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Energiepreis-Deckel in Wetter eher wirkungslos, aber :-)

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Kunden des örtlichen Energieanbieters AVU profitieren kaum vom Politikprojekt „Energiepreisdeckel“. Dies ist aber durchaus eine gute Nachricht.

Der Gevelsberger Energieanbieter, der zugleich Grundversorger in Wetter ist, hat jetzt seine Strom- und Gaspreise veröffentlicht, die für viele Kunden ab Januar gelten. Inbesbesondere beim Gas werden dann mehr als die doppelten Entgelte fällig.

Da die neuen Preise aber nur knapp über dem gedeckelten Preis liegen, den die Politik ausgedacht hat, bleibt es für die Kunden bei der Verdoppelung der Preise.

Im Detail sieht das beim Gas so aus:

Preis alt etwa 6 Cent/kWh
Preis neu rund 14,66 Cent/kWh

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Gaspreis gedeckelt: 12 Cent/kWh

Der Grundpreis sinkt von rund 15,05 auf 14,43 Euro / Monat

Preisvergleich für Beispielhaushalt mit 10.000 kWh Verbrauch

Grundgebühr alt rund 181 Euro
Verbrauch alt rund 600 Euro
Gesamt alt 781 Euro

Grundgebühr neu rund 173 Euro
Verbrauch neu rund 1466 Euro
Gesamt neu 1639 Euro

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Mehrpreis 2033 etwa 858 Euro

Würde ein Gaspreisdeckel schon im Januar in Kraft treten, fällt die Preissteigerung geringer aus. In unserem Beispiel:

Verbrauch neu rund 1200 Euro
Gesamt neu 1337 Euro

Mehrpreis 2033 etwa 592 Euro

 

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Beim Strom lautet die Rechnung nun:

Preis alt rund 33 Cent/kwh
Preis neu rund 33,2 Cent/kWh

Strompreis gedeckelt: 40 Cent/kWh

Der Grundpreis steigt von rund 7,50 auf 10,97 Euro / Monat

Preisvergleich für Beispielhaushalt mit 2500 kWh Verbrauch

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Grundgebühr alt rund 90 Euro
Verbrauch alt rund 825 Euro
Gesamt alt 915 Euro

Grundgebühr neu rund 132 Euro
Verbrauch neu rund 830 Euro
Gesamt neu 962 Euro

Mehrpreis 2033 etwa 47 Euro

Die Angaben sind selbstverständlich unverbindlich und basieren auf den Tarifen „Onlinestrom“ bzw. „Onlinegas“ für Bestandskunden, veröffentlicht im November 2022.

Was tun nun?

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Kunden der AVU, die in den Seniorentarifen, Marketingsprech „Komfortgas“ sind, sollten schnell in die deutlich günstigeren „Online“-Tarife wechseln.

Kunde anderer Anbieter haben bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Diese Kunden sind aktuell oftmals gut beraten, zur AVU zu wechseln. Vorher sollte man aber klären, ob AVU die Kunden in die günstigen Tarife aufnimmt. Die Konditionen für den obligatorischen Preisvergleich findet man in der Abrechnung des alten Anbieters und auf der Internetseite des neuen Anbieters. Preisvergleichsportale können helfen, kennen aber oft nicht alle Tarife.

Sind Beratungsstellen und Hotlines der AVU sind aktuell überlastet. Auf der Internetseite gibt es aber Kontaktinfos. Persönliche Beratung gibt’s derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

 

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