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Kurz berichtet

Stadtverwaltung erinnert ans Grünzeug schneiden

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Die Stadt Wetter (Ruhr) appelliert an alle Grundstückseigentümer und Pächter, Überwuchs zurückzuschneiden. Aufgrund der vegetationsfreundlichen Witterung kommt es vor, dass rasch Zweige, Äste und Halme in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg und Straße) hineinwachsen. „Überwuchs“ nennt das der Beamte. Durch das Hineinragen dieses Überwuchses in den öffentlichen Verkehrsraum kommt es dann zu unliebsamen Behinderungen und zum Teil zu Gefährdungen in Gehweg- und Fahrbahnbereichen.

Es ist überaus wichtig, dass Feuer- und Rettungswagen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können. Daher bittet insbesondere die Feuerwehr Grundbesitzer und Pächter darum, Straßen und Wege von Überwuchs freizuhalten.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass Pflegeschnitte das ganze Jahr über durchgeführt werden dürfen. Pflegeschnitte unterliegen nicht dem Verbot des Landschaftsgesetzes, wonach es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten ist Hecken, Wallhecke, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Wichtig hierbei ist, die Schnitte vorausschauend durchzuführen, damit die Geh- und Rad-wege sowie Fahrbahnen auch dann frei bleiben, wenn Regen die Äste herunterdrücken. Auch Straßenlaternen, Beschilderungen und Ampelanlagen dürfen von Pflanzen nicht verdeckt sein. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass der Luftraum über Gehwege in einer Höhe von 2,50 m, über der Fahrbahn 5 m und seitlich mindestens 30 cm freizuhalten ist.

 

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Symbolfoto / Archiv

 

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