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Doppelt doof parken kostet leider nicht doppelt

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Kleiner Nachtrag zu unserem Foto „Falschparker des Jahres“ vom Sonntag: Wir hatten ja versprochen mal zu erforschen, was den ganz Dreisten blüht. Das Ergebnis ist ernüchternd.

Eine Expertin vom Amt sagte uns, man habe sich beim Parken auf zwei Behindertenplätzen zwar gleich zwei Taten schuldig gemacht, berechnet würde aber nur das teurere Bußgeld von den beiden Delikten. Das bedeutet, dass der Falschparker mit vergleichsweise günstigen 35 Euro davonkommt.

In den meisten anderen Städten werden Autos, die unberechtigt auf Behindertenparkplätzen stehen übrigens sofort abgeschleppt. Das kostet dann nochmal bis zu 200 Euro extra.

 

Bild: Aufreger vom Wochenende: Einmal „cool“ sein für 35 Euro.

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1 Comment

1 Comment

  1. Carsten Wolf

    13. Oktober 2016 at 13:23

    Recht und Ordnung wird in Wetter doch seit Jahren schon nicht mehr richtig umgesetzt bzw. durchgesetzt!!
    Bei dem was ich täglich in der „Realität“ sehe, geht der Stadt so viel Kohle durch die Lappen, da würde sich jedes Privatunternehmen die Hände für reiben. Falsch und dreist parken ist ja nur ein Teil des Ganzen, willkürliches Müll liegen lassen ist ebenso ein Punkt am Bahnhofsplatz/Spielplatz. Knöllchenblöcke sind dafür da um sie voll zu schreiben und den Bürger zu erziehen.

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