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Politik

Wissenswertes zur anstehenden Bundestagswahl

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In wenigen Wochen – am 24. September 2017 – finden die Bundestagswahlen statt. Nicht nur für Erstwähler haben wir die wichtigsten Fakten zur Wahl zusammengefasst.

Was wird gewählt?

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten werden nach den Wahlgrundsätzen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt (Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 39 Grundgesetz). Insgesamt rund 21.500 Wahlberechtigte zählt Wetter für die kommende Wahl.

 

Wer ist wahlberechtigt?

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Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens drei Monaten in Deutschland aufhalten.

Deutsche, die im Ausland leben, können ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmen. Mehr Informationen hierzu gibt es beim Bundeswahlleiter unter www.bundeswahlleiter.de.

 

Wie wird gewählt? – Erststimme und Zweitstimme

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die sie abgeben können. Die Erststimme und die Zweitstimme.

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Mit der Erststimme wird die Direktwahl für die Wahlkreise getroffen. Die Erststimme wird bei Bundestagswahlen auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Die oder der Kandidat bzw. Kandidatin mit den meisten Erststimmen in einem der Wahlkreise ist gewählt und zieht als Direktkandidatin bzw. Direktkandidat in den Bundestag. Wetter gehört gemeinsam mit den Städten Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten zum Wahlkreis 139/Ennepe-Ruhr-Kreis II.

Die Zweitstimme ist für die Stärke der vertretenen Parteien im Bundestag ausschlaggebend. Die Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen auf die Parteien aufgeteilt.

 

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Vor der Wahl bekommen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger per Post die Wahlbenachrichtigung zugesendet. Für die anstehende Bundestagswahl geschieht dies seit August.  Der Benachrichtigungskarte ist der Ort des Wahllokals zu entnehmen sowie die Öffnungszeiten am Wahltag (8 bis 18 Uhr).

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Ab wann und wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Den so genannten „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines“ können Wahlberechtigte auf drei verschiedene Arten stellen:

Persönlich

Ab Montag, den 21. August 2017 persönlich im Rathaus. Bitte denken Sie daran, Personalausweis und wenn möglich auch die Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen.

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Schriftlich

Einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausfüllen und frankiert an das Wahlamt der Stadt Wetter, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter senden. Oder per Fax an 02335-840102. Ein einfacher Brief mit Unterschrift reicht auch.

Online

Der Briefwahlantrag kann auch ganz bequem vom heimischen PC, Tablet oder Handy mit Hilfe eines Formulars auf der städtischen Homepage über diesen Link gestellt werden.

 

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Kann ich schon jetzt wählen?

Ja, im Briefwahlbüro im Rathaus. Perfekt für Menschen, die am Wahlsonntag nicht in der Stadt sind und keine Lust auf Briefwahl haben.

 

Wann öffnet das Briefwahlbüro?

Das Briefwahlbüro in Wetter ist seit August geöffnet und befindet sich im Rathaus. Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

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montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 19 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr.

Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

 

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

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Der Stimmzettel ist identisch mit dem am Wahltag. Auch hier dürfen zwei Wahlvorschläge angekreuzt werden. Mit der Erststimme auf der linken Hälfte des Stimmzettels wird die Direktkandidatin oder der Direktkandidat gewählt, mit der Zweitstimme die Partei. Dann wird der Stimmzettel gefaltet, in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt und dieser zugeklebt. Außerdem muss noch der Wahlschein unterschrieben und gefaltet werden, damit er zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Umschlag passt. Zu den Briefwahlunterlagen gehört auch ein bebildertes Merkblatt, das noch einmal alle wichtigen Regeln für die Briefwahl erläutert.

 

Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 24. September 2017 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

 

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An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Die Mitarbeiter im Wahlamt der Stadt Wetter stehen telefonisch unter 02335 840116, per Mail an wahlamt@stadt-wetter.de oder persönlich im Rathaus für Fragen zur Verfügung.

 

Symbolfoto / Archiv

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