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Corona: Neue Quarantäne-Regeln

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Bis heute galt eine häusliche Quarantäne im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Ennepe-Ruhr-Kreis dann als angeordnet, wenn die Betroffenen diese Aufforderung vom Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises erhalten haben. Dies erfolgte zunächst stets telefonisch, dem Anruf folgte dann die schriftliche Anordnung. Dieses Verfahren wird ab Samstag (14. November) grundlegend geändert.

„Aufgrund der steigenden Fallzahlen ist es für uns immer schwieriger, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen. Dazu kommt: Inzwischen erhalten positiv auf Corona getestete Personen ihr Ergebnis häufig früher als das Gesundheitsamt“, macht Astrid Hinterthür, Leiterin des Fachbereiches Soziales und Gesundheit deutlich.

Damit zwangsläufig verbundene Verzögerungen, wenn es darum geht, Betroffene im Interesse der Allgemeinheit, vorübergehend zu isolieren, möchte die Kreisverwaltung in jedem Fall vermeiden. Deshalb hat sie heute eine Allgemeinverfügung zur „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige“ erlassen.

Die neue Vorgabe lautet: Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen haben sich ab Bekanntwerden des Testergebnisses ohne Anruf des Gesundheitsamtes unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ab dem gleichen Zeitpunkt müssen sich auch Haushaltangehörige von positiv Getesteten in häusliche Quarantäne begeben.

„Die Anordnung gilt für positive Testergebnisse, die per molekularbiologischer Untersuchung (PCR-Test) oder per Antigentest (POC-Test) ermittelt worden sind“, unterstreicht Hinterthür.

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Für denjenigen, die einen positiven POC-Test hatten, endet die Quarantäne mit Vorliegen eines negativen PCR-Tests. Wer einen positiven PCR-Test ohne Krankheitszeichen hatte, bleibt zehn Tage gerechnet ab Testdatum in Quarantäne. Bei Vorliegen von Symptomen – insbesondere Husten, Fieber, Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns – und späterer Bestätigung durch einen Test, gilt als Stichtag für den Start der zehntägigen Quarantäne der Tag, an dem die Symptome erstmals aufgetreten sind. Sind die zehn Tage vergangen, endet die Quarantäne grundsätzlich nur, wenn in den 48 Stunden davor keine Symptome mehr aufgetreten sind.

Die Betroffenen – also positiv Getestete und Haushaltsangehörige – sind verpflichtet, sich unverzüglich beim Gesundheitsamt zu melden. Hierfür stellte die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite (www.en-kreis.de) das Online-Formular „Selbstmeldung/Meldung Kontaktperson“ zur Verfügung. Es ist direkt auf der Startseite im Bereich „Meldeformulare Corona“ zu finden.

„Unabhängig von der neuen Allgemeinverfügung und ihrer Vorgaben versenden wir nach Kontaktaufnahme selbstverständlich weiterhin die individuellen Quarantänebescheide in schriftlicher Form“, so Hinterthür.

Die Allgemeinverfügung, die für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen regelt, findet sich ebenfalls auf der Internetseite der Kreisverwaltung.

 

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Stichwort Häuslich Quarantäne

Bei der häuslichen Quarantäne handelt es sich um eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht, aktuell insbesondere mit dem Coronavirus, Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz geregelt und wird durch das Gesundheitsamt vorgenommen.

Während der häuslichen Quarantäne müssen die Betroffenen den Anordnungen des Gesundheitsamtes Folge leisten. Dazu zählt, das Zuhause nicht zu verlassen und keinen Besuch   zu empfangen. Zudem muss der Gesundheitszustand beobachtet werden.

Die Quarantäne endet nicht automatisch, Sie wird durch die zuständige Behörde wieder aufgehoben.

 

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Symbolfoto / Archiv

 

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