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Corona: Maskenpflicht und Einschränkungen bei der Verwaltung

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Die Stadt Wetter teilt mit, dass aufgrund des Corona-Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember, im Dezember keine Ausschuss- und Ratssitzungen mehr stattfinden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 16. Dezember fällt aus, der für den 17. Dezember terminierte Schul- und Kulturausschuss und die Ratssitzung werden auf den 14. Januar 2021 verschoben. Diese Entscheidung ist am Vorabend gemeinsam mit den Fraktionen getroffen worden.

Eine Schließung wie im ersten Lockdown erfolgt nicht, jedoch ist die Verwaltung  nach wie vor nur über eine vorherige Terminvereinbarung erreichbar. Die Stadt Wetter (Ruhr) bittet die Bürgerinnen und Bürger aber, nur für wirklich dringende Angelegenheiten einen Termin zu vereinbaren, das gilt insbesondere auch dem Schutz der städtischen Mitarbeitenden.

Die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro beraten Bürgerinnen und Bürger telefonisch auch, ob für gewünschte Termine wirklich ein Erscheinen vor Ort erforderlich ist, oder ob die Angelegenheit auch anders, etwa schriftlich, zu regeln ist.

Standesamtliche Hochzeiten sind nach wie vor möglich, aber aktuell auf das Brautpaar, die Trauzeugen und die Standesbeamten beschränkt.

Die Sportplätze können ab dem 16. Dezember nicht mehr für den Individualsport genutzt werden und werden geschlossen.

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Aufgrund des Lockdowns sind die städtische Bücherei am Bahnhof sowie die Jugendzentren ab Mittwoch, 15. Dezember, geschlossen.

Darüber hinaus gibt die Stadt Wetter (Ruhr) bekannt, dass die Verwaltung zwischen den Jahren – bis zum 4. Januar 2021, komplett geschlossen ist.

In der folgenden Übersicht erfahren Sie, an welchen Orten in Wetter eine Maskenpflicht, also eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes, gilt:

  • Alle geschlossene Räume, die öffentlich oder im Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind (z.B. Geschäfte, Banken, Behörden, Arztpraxen)
  • Märkte
  • In und an sonstigen Verkaufsstellen im Außenbereich
  • Zu einem Geschäft gehörende Parkplätze, Flächen und Zuwegungen
  • Parkhaus
  • Parkplatz zwischen Parkhaus und Lidl
  • Bahnsteig mit Zuwegungen
  • Bushaltestellen (bis zu einer Entfernung von 15 Metern ab dem Haltestellenschild)
  • Busse, Bahnen und Taxis
  • Spielplätze (Ausnahme: Kinder im nicht schulpflichtigen Alter)
  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach Maßgabe der Coronabetreuungsverordnung
  • Bei zulässigen Versammlungen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Bei zulässigen Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen
  • Darüber hinaus immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann

 

Symbolfoto / Archiv

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