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Grundsteuer-Erhöhung: Bescheide kommen nächste Woche

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Ab Montag, 10. Mai, verschickt die Stadtverwaltung die Grundsteuerbescheide.

Der Rat hat am 25. März  den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Im Vergleich zu den Vorjahren erfolgte die Beschlussfassung spät, da die Einbringung des Haushaltes durch die Coronapandemie erst im Januar 2021 erfolgte. Der aktuelle Haushalt sieht — wie in Vorjahren — den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich im Jahr 2022 vor.

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister eingebrachte Haushaltsentwurf sah bereits für das Jahr 2021 eine Grundsteuererhöhung von 670 % auf 740 % vor. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen beschloss der Rat, die Grundsteuer B auf 725 % zu erhöhen.

Die neuen Grundsteuerbescheide mit der genannten Erhöhung werden nun ab Montag, 10. Mai, verschickt.

Steuererhöhungen sind aus Sicht der Stadt Wetter (Ruhr) das letzte Mittel, um einen Haushalt auszugleichen. An vielen Stellen des Haushaltes einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes ist zu erkennen, dass Einsparungen vorrangig sind. So sind etwa  im Baubereich Maßnahmen verschoben worden oder entfallen. Verwaltungsintern wurden Kürzungen vorgenommen, die die Bürger/innen nicht unmittelbar wahrnehmen oder die Zinsaufwendungen sind gekürzt worden. Andere Einnahmen sind, soweit vertretbar, in der Planung erhöht worden. Das aktuelle Haushaltssicherungskonzept umfasst 62 unterschiedliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die Erhöhung der Grundsteuer B ist eine davon.

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Der Haushaltsplanentwurf sah noch eine Erhöhung der Gewerbesteuer vor. Hier muss erwähnt werden, dass sich die Stadt Wetter (Ruhr) mit diesem Steuerhebesatz im interkommunalen Vergleich im oberen Bereich bewegt. Dies wurde jedoch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zurückgenommen, um die Firmen, die durch die Coronakrise sehr gebeutelt sind nicht noch zusätzlich zu belasten.

Anders verhält es sich mit der Grundsteuer B. Auch der beschlossene Hebesatz von 725 % ist im Vergleich z. B. zu den anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises niedrig. Noch deutlicher wird der Abstand, wenn man berücksichtigt, dass in der Grundsteuer die Aufwendungen für Straßenreinigung und Winterdienst enthalten sind. Für den Haushalt 2021 können rechnerisch ca 62 %-Punkte vom Hebesatz der Grundsteuer B abgezogen werden. In den meisten anderen Städten müssen diese Gebühren gesondert bezahlt werden. Wetter (Ruhr) hatte diese Gebühren vor vielen Jahren abgeschafft, dieses hatte auch zu Personaleinsparungen und deutlich geringerem Verwaltungsaufwand geführt.

Die Einnahmen der Stadt Wetter (Ruhr), darunter die Grundsteuer, sind zur Finanzierung aller (nicht nur) städtischen Aufgaben erforderlich. Die Grundsteuer B macht bei der Summe aller Erträge einen Anteil von knapp 10 % aus. Hohe Aufwendungen entfallen z. B. auf Schulen, Kindertageseinrichtungen, Leistungen der Jugendhilfe, Sportstätten (einschließlich des Hallenbades), Straßenunterhaltung und – reinigung oder die Grünflächenpflege. Weiterhin muss die Stadt Wetter (Ruhr) eine Kreisumlage an den Ennepe-Ruhr-Kreis für dessen Aufgabenerledigung zahlen. Siebenstellige Beträge entfallen auch auf die Gewerbesteuerumlage an den Bund bzw. das Land. Darüber hinaus ist eine Vielzahl an angebotenen Leistungen bei weitem nicht kostendeckend, so z. B. das Hallenbad, das Freibad oder die Bücherei.

Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Haushaltslage der Stadt Wetter (Ruhr) –  wie in vielen anderen Städten auch –  alles andere als rosig ist. Seit Ende der 1990er Jahre nimmt die Stadt Überziehungskredite (sogenannte Liquiditätskredite) in Anspruch, um anteilig laufende Aufgaben zu finanzieren. Steigenden Erwartungen aus der Politik, insbesondere auf Bundes- oder Landesebene, aber auch der Gesellschaft allgemein, stehen leider nicht immer steigende Erträge im gleichen Umfang zur Verfügung. Exemplarisch seien hier die Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen („U 3-Betreuung“) oder verschiedene Leistungen der Jugendhilfe genannt. In den Jahren 2017 und 2019 hatte der Rat die ursprünglich in Vorjahren beschlossenen Hebesatzerhöhungen ausgesetzt und die Grundsteuer B unverändert gelassen. Insoweit ist der jetzige „Sprung“ um 55 %-Punkte bzw. rd. 8 % auch eine Folge von „ausgesetzten“ Erhöhungen in Vorjahren.

(Originattext der Stadtverwaltung. Die Darstellung entspricht somit nicht unbedingt der Meinung der Redaktion.)

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Symbolfoto / Archiv