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Am Stork: Bebauungsplan unwirksam, Verwaltung erarbeitet neuen Bekanntmachungstext

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Der Bebauungsplan Nr. 60 „Gewerbegebiet Am Stork“ der Stadt Wetter (Ruhr) ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster unwirksam. „Diese Verzögerung schadet uns als Stadt Wetter (Ruhr) und den ansiedlungswilligen Unternehmen vor allem vor dem Hintergrund mangelnder Gewerbeflächen im Stadtgebiet und im Ennepe-Ruhr-Kreis“, reagiert Bürgermeister Frank Hasenberg.

Innerhalb der einjährigen Einspruchsfrist nach der öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes am 12. Januar 2013 waren bei der Stadt vier Rügen und beim Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollantrag eingegangen. Nach Prüfung dieser Rügen sowie des Normenkontrollantrages stellte die städtische Verwaltung fest, dass im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Stork“ die Bekanntmachung zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 14. Juni 2012 voraussichtlich nicht der sogenannten „Anstoßwirkung“ nach Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 des Baugesetzbuches gerecht werde.

Laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist die Stadt Wetter mit dem Bebauungsplan auf der „sicheren Seite“, wenn der Bekanntmachungstext „einen zwar stichwortartigen, aber vollständigen Überblick über diejenigen Umweltbelange ermöglicht, die aus Sicht der im Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen in der betreffenden Planung eine Rolle spielen.“

Dieser Fehler in der Bekanntmachung konnte damals von der Verwaltung jedoch nicht vorhergesehen werden, da ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erst am 18. Juli 2013 erlassen wurde.

Ein aktueller Bekanntmachungstext, der den Hinweis des Gerichtes berücksichtigt, wird derzeit in der Verwaltung erarbeitet.

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Da abzusehen war, dass das Oberverwaltungsgericht NRW den Bebauungsplan für unwirksam erklären würde, hat der Rat der Stadt Wetter in seiner Sitzung am 25.September 2014 beschlossen, das „ergänzende Verfahren nach Paragraf 214 Absatz 4 Baugesetzbuch einzuleiten.“ Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, „den Verfahrensschritt der öffentlichen Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung einschließlich der erneuten öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die Wiederholung der im Zusammenhang damit erforderlichen weiteren Verfahrensschritte“ durchzuführen.

Bürgermeister Hasenberg: „Die Vorhaltung von Gewerbeflächen ist ein Stück Zukunftssicherung für unsere Stadt. Mit dem ergänzenden Verfahren und der erneuten öffentlichen Auslegung stellen wir nun sicher, dass wir mit dem Gewerbegebiet Am Stork ein wichtiges Stück wirtschaftlicher Daseinsvorsorge für unsere Stadt sichern können.“

 

Symbolfoto / IBG

 

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