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Kurz berichtet

Stadt appelliert: Überwuchs zurückschneiden

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Die Stadt Wetter (Ruhr) appelliert an alle Grundstückseigentümer und Pächter, Überwuchs zurückzuschneiden.

Gerade zu Beginn des Frühjahrs und im Sommer sind im Stadtgebiet vielfach Verkehrsbehinderungen an Kreuzungen, Einmündungen oder auf Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste oder zu hoch wachsende Hecken und Sträucher zu erkennen. Hinzu kommen verdeckte Verkehrsanlagen, Straßenbeleuchtungen und Hydranten – Kennzeichnungen durch privates Grün.

Die Eigentümer oder Anlieger der betreffenden Grundstücke sind in diesem Fall verpflichtet, den Überwuchs in ausreichender Form zurück zu schneiden, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Eine Orientierung, bis zu welcher Höhe hereinragende Äste aus dem Verkehrsraum entfernt werden müssen, gibt das sogenannte Lichtraumprofil, das empfiehlt, Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50 m freizuhalten, Rad- und Fußwege bis zu einer Höhe von 2,50 m.

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung vom verkehrsbehinderndem Überwuchs und zur Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig zulässig sind. Diese notwendigen Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht unterliegen nicht dem Verbot des Landschaftsgesetzes, wonach es in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September verboten ist Hecken, Bäume, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden oder wesentlich zu verändern.

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Symbolfoto / Archiv

 

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