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Höhenbegrenzung für Fahrzeuge in der unteren Kaiserstraße

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Am Freitag, 16. August, wurde ein Höhenbegrenzer am Kreisel in der Zufahrt zur unteren Kaiserstraße aufgestellt.

Die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe“ weist eine Höhe von 3,00 m aus. In der Ausfahrt gibt es keine Höhenbegrenzung.

Die „Anlieger frei“-Zeichen, die in Verbindung mit den LKW-Verbotsschildern im Zufahrtsbereich in die Untere Kaiserstraße aus der Hauptrichtung Hagen in der Friedrichstraße, der Oberen Kaiserstraße und der Ruhrstraße stehen, werden entfernt.

Die Linienbusse der VER und der Hagener Straßenbahn AG können, wie mit den Unternehmen im Vorfeld besprochen, von der Höhe her den Begrenzer passieren. Für die Verkehrsbetriebe werden ggf. noch Ausnahmegenehmigungen für den Linienbusverkehr erteilt.

Zum Sinn und Zweck der Maßnahme machte die Verwaltung keine Angaben.

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Symbolfoto / Archiv

 

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