Connect with us

Junges Wetter

Anträge auf Betreuungsgeld werden nicht weiter bearbeitet

Published

on

Das Betreuungsgeld verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Das verkündete der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem heutigen Urteil. Als Reaktion auf dieses Urteil hat die zuständige Bezirksregierung Münster in Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt, dass ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden sind.

Bis weitere (Übergangs-)Regelungen getroffen werden, liegen die entsprechenden Anträge damit nach Angaben der Kreisverwaltung auch im Ennepe-Ruhr-Kreis auf Eis. Noch keine Informationen hat die Kreisverwaltung darüber, wie es für die Familien weitergeht, die bereits Betreuungsgeld erhalten. Die dafür notwendigen Anweisungen aus Münster und Düsseldorf werden in den nächsten Tagen im Kreishaus erwartet.

Das Betreuungsgeld konnte im Anschluss an das Elterngeld für Kinder ab dem 15. Monat bis maximal 22. Monat beantragt werden, wenn für die Betreuung keine Kindertagesstätte in Anspruch genommen wurde. Seit der Einführung dieser Leistung im August 2013 wurden im Ennepe-Ruhr-Kreis insgesamt 2.943 Anträge eingereicht, bewilligt wurden 2.738. Mit Blick auf die einzelnen Jahre verzeichnete die Kreisverwaltung eine steigende Nachfrage. Nach 1.500 Anträgen in 2014 ließen die Zahlen für das erste Halbjahr diesen Jahres 1.800 Anträge erwarten.

 

Symbolfoto / Archiv

Advertisement

 

Continue Reading
Advertisement
Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert