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Junges Wetter

Missbrauchs-Vorbeugung: Leitfaden für Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt

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Im Rahmen der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes (Paragraf 72a Sozialgesetzbuch VIII) müssen Kinder- und Jugendbetreuer ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Trägern der Jugendhilfe – wie etwa Kirchengemeinden und Sportvereine – keine einschlägig vorbestraften Menschen beschäftigt sind.

Das bedeutet, dass sich die Vereine von ihren in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Betreuern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen müssen. Hierzu muss die Stadt Wetter (Ruhr) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen mit den Trägern der Jugendhilfe schließen. Ziel dieser gemeinsamen kreiseinheitlichen Vereinbarung ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen.

In einem gemeinsamen Schulterschluss haben die Stadt Wetter (Ruhr), der Stadtverband für Leibesübungen (SfL) und der Stadtjugendring nun einen Leitfaden erstellt, der Vereinsvertretern eine breite Informationsgrundlage zum Umgang mit diesem Thema gibt und Rechtssicherheit schafft. „Wir wollten das bewusst auf eine breite Basis stellen und den Vereinen mit dem Leitfaden etwas Konkretes an die Hand geben“, so Margot Wiese, Fachbereichsleiterin Soziales bei der Stadt Wetter. Denn trotz der bereits durchgeführten Infoveranstaltungen gab es aufgrund der Gesetzesformulierung auf Seiten der Vereine noch weiteren Informationsbedarf.

„Mit dem Leitfaden wirken wir der Unsicherheit auf Seiten der Vereine entgegen und bieten Ihnen Rechtssicherheit“, so Susanne Auschner, Fachdienstleiterin Jugend bei der Stadt Wetter. Und Helge Heisters vom SfL ist überzeugt, „dass wir damit eine gute Lösung gefunden haben.“ Für Betreuer, die nur kurzfristig tätig sind, ist kein erweitertes Führungszeugnis nötig. Hier gibt es die Möglichkeit, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Neben dem Gesetzestext umfasst der Leitfaden unter anderem Fragen und Antworten, ein Prüfschema sowie die kreiseinheitliche Vereinbarung mit Anlagen.

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Mit einem gemeinsamen Brief, den Vertreter der Stadt, des SfL und des Stadtjugendrings unterzeichneten, wird der Leitfaden nun an alle Vereine verschickt.

Wichtig ist dabei allen gemeinsam, dass der Kinder- und Jugendschutz ein fortwährender Prozess ist. „Wir wollen für dieses Thema sensibilisieren“, so Margot Wiese. Daher wird noch in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Vereinsvertreter mit einem Experten des Landessportbundes angeboten. Denn eines sei klar, so Heisters: „Das ist ein wichtiges Thema, da müssen wir präventiv arbeiten.“

Vereine, die noch entsprechende Fragen oder Beratungsbedarf haben, können sich wenden an Susanne Auschner (Tel.: 840350 / susanne.auschner@stadt-wetter.de) und Anne-Kathrin Forke (Tel.: 840364 / anne-kathrin.forke@stadt-wetter.de) oder an den SfL unter der Mailadresse info@sfl-wetter.de

Der Leitfaden steht mit seinen Anlagen auch auf der städtischen Homepage unter www.stadt-wetter.de (Service in Wetter/Bürgerservice) zum Download bereit.

 

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Bild: Gemeinsam für den Kinderschutz: Maria Peitz-Pavlou (1. Vorsitzende Stadtjugendring, vorne), Mike Dickmann (1. Vorsitzender SfL, vorne), Susanne Auschner, Margot Wiese (Stadt Wetter) und Helge Heisters (SfL). Foto: Stadt Wetter (Ruhr).

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